2 oder 3 Klassen?

…oder wie viele Klassen brauchen unsere Rehböcke?

Mit der 20. Jagdgesetznovelle wird das Herunterschießen bei Rehböcken von der Klasse 1 in die Klasse 2 möglich. Ist diese Novellierung die Annäherung an eine Zwei-Klassen- Einteilung für unsere Rehböcke oder nur eine kosmetische Korrektur?

Somit kann man aufs Erste sagen, dass unseren Anträgen, die wir bei den letzten beiden Landesjägertagen eingebracht haben, zumindest inhaltlich teilweise entsprochen wurde! Ein Erfolg für die Arbeit von „Weidwerk mit Zukunft“! Wir haben in unserer letzten Ausgabe über die Vor- und Nachteile der bis zu 9.7.2018 geltenden Abschussrichtlinien bei unseren Rehböcken und der bisherigen Einteilung in drei Klassen geschrieben. Die Ausführungen und Gedanken zur 3-Klassen-Einteilung im Vergleich zu den 2-Klassen in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Kärnten war nicht vollständig, aber wir haben versucht, möglichst viele Argumente pro und kontra anzuführen. Da der Artikel bereits im März geschrieben wurde, konnten wir die Ausarbeitung der 20. Jagdgesetznovelle dabei noch nicht berücksichtigen.

Somit wollen wir jetzt einen genaueren Blick auf die Änderung werfen.
Der oben angeführte Auszug aus der Novelle, der sich auf den Abschuss der Rehböcke bezieht, besagt, dass man jetzt sowohl „hinauf “ als auch in den Klassen „hinunter“ schießen kann – was auf den ersten Blick als Erleichterung für viele Jäger aussieht. Speziell die Nachteile von Wald- und Gebirgsjagden gegenüber den Jagdgebieten im Süden der Mur/ Mürz-Furche und in der SO-Steiermark wird damit etwas erleichtert. Das Ansprechen von Rehböcken, das auch für geübte Jäger nicht immer leicht ist und auch erfahrene Jäger sich das eine oder andere Mal bei der Altersansprache zwischen den Klassen I und II geirrt haben, ist nach wie vor die „klassische Herausforderung“ für uns Jäger. Mit dieser Novelle wird es möglich, dass die Fehler beim Ansprechen nicht mehr mit Sanktionen versehen sind, d. h. dass es für sogenannte Fehlabschüsse keine Strafen mehr gibt. Dieser Schritt ist aus unserer Sicht jedenfalls zu begrüßen! Es war und ist eine zentrale Forderung von Weidwerk mit Zukunft – das haben wir in unseren Gremien vor den Jägerschaftswahlen beschlossen – dass die Klasseneinteilung bei den Rehböcken auf zwei Klassen zu reduzieren wäre. Die Vorteile, die aus einer „echten“ Zwei-Klassen-Einteilung entstehen, haben wir in unserer letzten Ausgabe bereits ausführlich erläutert. Umso unverständlicher erscheint es, dass in dieser Novelle weiter auf die Drei-Klassen-Einteilung beharrt wird, ohne jedoch irgendeinen Vorteil damit verbinden zu können. Es ist auch argumentativ kein Vorteil zu erkennen. Das Argument der „besseren Erfassung“ der Abschussstatistik bei drei Klassen ist ein Schein-Argument und nicht stichhaltig. In NÖ, Bgld und Ktn werden diese Daten genauso erhoben bzw. ist es auch bei einer Zwei-Klassen-Einteilung möglich, die Altersstruktur der erlegten Rehböcke zu erfassen. Die Trophäen – Bewertungskommission wird ja dadurch nicht abgeschafft. Somit kann auch der Abschussstatistik genüge getan werden. In den Tabellen der Statistik Austria werden die Abschüsse im Übrigen nur als „Abschüsse Böcke“ abgebildet – ohne Unterscheidung in Klassen und Alter! Für die Abbildung der Altersklassen im Jahresbericht der steir. Jägerschaft kann die Altersstruktur der erlegten Rehböcke auch bei einer Zwei-Klassen -Einteilung weiterhin auch in Lebensjahren der Böcke erfolgen – alles nur eine Frage der Darstellung. Machbar ist es auf jeden Fall. Bereits am 28. Oktober 2016 hat es einen Antrag im steir. Landtag auf Änderung der Klasseneinteilung der Rehböcke gegeben. Dabei wurde bereits eine genaue Begründung mit allen Vorteilen angeführt (siehe Antrag in der XVII. Gesetzgebungsperiode, § 21 GeoLT, EZ/ OZ 1217/4 vom 28.10.2016). In der Stellungnahme zu diesem Antrag wird neben Dr. Armin Deutz auch Meyer, 2015, zitiert, der sehr genau auf das Verhalten der Böcke und ihr Territorialverhalten eingeht. Weiters wird darin auf den „überalterten Rehgeißen-Bestand“ in der Steiermark hingewiesen, der auf einen zu niedrigen Geißen-Abschuss zurückzuführen sein dürfte. Die älteren Rehgeißen sind auch nicht nach Altersklassen unterteilt.

Ein weiteres Zitat aus der Stellungnahme:
„Vielmehr herrscht Übereinstimmung unter Fachleuten darüber, dass eine sichere Altersansprache bei den mehrjährigen Böcken, sowohl am noch lebenden Stück in der Natur als auch anhand der Trophäe und des linken Unterkieferastes kaum möglich, zumindest jedoch mit großen Ungenauigkeiten behaftet ist.“

Die in dieser Stellungnahme angeführten und zitierten Autoren (Deutz, Petrak, Reimoser, Zandl, Neuhold und Andere) beschreiben eindeutig, dass einer Einteilung in zwei Klassen der Vorzug zu geben wäre! Das Fazit dieser Stellungnahme besagt auch eindeutig, dass weder negative jagdwirtschaftliche Auswirkungen noch Nachteile in der Altersstruktur zu befürchten 2o de3r oder wie viele Klassen brauchen unsere Rehböcke Fortsetzung wären! Diese Stellungnahme liegt jederzeit zur Einsicht in der Redaktion auf!

Auch die steir. Jägerschaft hat zu diesem Antrag eine Stellungnahme abgegeben – eher kurz und einfach verfasst und vom Inhalt her fragwürdig. Einige Argumente sind schlichtweg nur teilrichtig dargestellt und eine Argumentation in Zusammenhang mit den Trophäenschauen schlichtweg falsch, da es auch im Bgld, NÖ und Ktn weiterhin Trophäenschauen gibt und auch dort die Rehbocktrophäen präsentiert werden (in Kärnten MIT Altersbewertung!).

Somit werden wir die neue Abschussregelung in den nächsten Jahren sehr genau beobachten und die Vor- und Nachteile für unsere Jägerinnen und Jäger genauestens erfassen. Sollte sich diese Novelle als unzureichend herausstellen, so werden wir nach einem angemessenen Beobachtungszeitraum über einen neuerlichen Antrag zur Änderung nachdenken und diesen bei Bedarf auch einbringen.

Robert Fath

Jagablattl Ausgabe1-2023