Die sichere Verwahrung der Waffe ist nicht im Jagdgesetz geregelt, sondern im Waffengesetz in § 8 Abs.1 Zahl 2. In dieser gesetzlichen Bestimmung geht es um die Definition der Verlässlichkeit aus waffenrechtlicher Sicht.

…oder wie viele Klassen brauchen unsere Rehböcke?

Mit der 20. Jagdgesetznovelle wird das Herunterschießen bei Rehböcken von der Klasse 1 in die Klasse 2 möglich. Ist diese Novellierung die Annäherung an eine Zwei-Klassen- Einteilung für unsere Rehböcke oder nur eine kosmetische Korrektur?

Somit kann man aufs Erste sagen, dass unseren Anträgen, die wir bei den letzten beiden Landesjägertagen eingebracht haben, zumindest inhaltlich teilweise entsprochen wurde! Ein Erfolg für die Arbeit von „Weidwerk mit Zukunft“!